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Rechtliches · B2B

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Partner (B2B)

Diese Bedingungen gelten ausschließlich für Unternehmerinnen und Unternehmer, die ein Partnerpaket der Plattform HomePflegies buchen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher gelten die separaten Verbraucher-AGB.

Stand: 2026-08-07
§ 1

Anbieter, Geltungsbereich, Vorrang

Anbieter ist Tom Groß, Mühlhardtstraße 11, 57518 Betzdorf, Deutschland, E-Mail: mail@homepflegies.com, Telefon: +49 2741 938058 („Anbieter“).

Diese Partner-AGB gelten für alle Verträge über Partnerpakete, Partnerprofile und die Veröffentlichung von Angeboten in der Vorteilswelt zwischen dem Anbieter und Unternehmerinnen und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen („Partner“). Sie gelten nicht gegenüber Verbrauchern.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Partners werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder die Leistung in Kenntnis dieser Bedingungen vorbehaltlos erbringt. Im Verhältnis zu den Verbraucher-AGB gehen diese Partner-AGB für Partnerverträge vor. Ergänzend gelten die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzerklärung. Vertragssprache ist Deutsch.

§ 2

Vertragsschluss, Unternehmereigenschaft

Die Darstellung der Partnerpakete stellt kein bindendes Angebot dar. Mit Absenden der Buchung im Partnerportal gibt der Partner ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit Freischaltung des Partnerkontos bzw. der Bestätigung durch den Anbieter zustande.

Mit der Buchung versichert der Partner, ausschließlich in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln und zur Vertretung des angegebenen Unternehmens berechtigt zu sein. Ein Widerrufsrecht besteht für Unternehmer nicht.

§ 3

Leistungsumfang

Je nach gebuchtem Paket umfasst die Leistung insbesondere:

  • Partnerprofil mit Unternehmensdaten, Logo und Kontaktmöglichkeiten
  • Veröffentlichung von Angeboten in der Vorteilswelt nach vorheriger Freigabe (Regional Starter: bis zu 2 gleichzeitig veröffentlichte Angebote; Überregional Partner: bis zu 5)
  • Möglichkeit, differenzierte Konditionen für verifizierte Pflegekreise und für als „Super HomePflegie“ ausgezeichnete Nutzerinnen und Nutzer zu hinterlegen
  • Einlösung über Code, QR-Code oder Gutschein-PDF sowie Prüfung des HomePflegie-Ausweises
  • Reporting im Partner-Dashboard (Aufrufe, Einlösungen, Anfragen), soweit im Paket enthalten
  • Partner-Badge zur Verwendung in eigenen Medien während der Vertragslaufzeit

Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus der Paketbeschreibung zum Zeitpunkt der Buchung. Ein Anspruch auf bestimmte Platzierungen, Reichweiten, Sichtbarkeit, Zugriffszahlen, Einlösungen oder Umsätze besteht nicht. Exklusivität für Branchen oder Regionen wird nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung geschuldet.

§ 4

Preise, Zahlung, Verzug

Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung angegebenen Preise. Der Anbieter ist derzeit Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG und weist keine Umsatzsteuer aus; entfällt die Kleinunternehmerregelung, verstehen sich die Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

a) Regional Starter

  • 19,00 € monatlich bei 24 Monaten Mindestlaufzeit
  • 29,00 € monatlich bei 12 Monaten Mindestlaufzeit
  • 34,00 € monatlich bei 6 Monaten Mindestlaufzeit
  • einmalige Einrichtungsgebühr 99,00 €
  • bis zu 2 gleichzeitig veröffentlichte Angebote

b) Überregional Partner

  • 149,00 € monatlich bei 24 Monaten Mindestlaufzeit
  • 199,00 € monatlich bei 12 Monaten Mindestlaufzeit
  • 249,00 € monatlich bei 6 Monaten Mindestlaufzeit
  • einmalige Einrichtungsgebühr 499,00 €
  • bis zu 5 gleichzeitig veröffentlichte Angebote

c) Sozialpartner- und Sponsorenpakete Konditionen nach individueller Vereinbarung in Textform.

d) Zahlungsbedingungen Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus über den Zahlungsdienstleister Stripe (Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift). Die Einrichtungsgebühr wird einmalig mit der ersten Zahlung fällig und ist auch bei vorzeitiger Beendigung nicht – auch nicht anteilig – erstattungsfähig. Der Partner hält die hinterlegten Zahlungsdaten aktuell.

Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Partnerprofil und Angebote nach angemessener Mahnung zu sperren oder auszublenden, ohne dass die Zahlungspflicht für die vereinbarte Laufzeit entfällt. Der Anbieter kann Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Rücklastschrift- und Mahnkosten geltend machen. Die Zahlungspflicht besteht unabhängig vom tatsächlichen Nutzungsumfang und unabhängig vom Ausbaustand einzelner Module (§ 8).

Eine eigenmächtige Kürzung des Entgelts, die Rückbelastung berechtigter Zahlungen („Chargeback“) sowie die Zurückhaltung fälliger Beträge sind ausgeschlossen. Der Partner kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen; ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

Der Anbieter kann die Entgelte für künftige Verlängerungszeiträume mit einer Ankündigung von mindestens sechs Wochen in Textform anpassen. Der Partner kann in diesem Fall zum Wirksamwerden der Anpassung kündigen.

§ 5

Laufzeit, Verlängerung, Kündigung

Partnerpakete werden mit der bei Buchung gewählten Mindestlaufzeit von 6, 12 oder 24 Monaten abgeschlossen. Sie verlängern sich jeweils um weitere 12 Monate, sofern nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform oder über die Zahlungsverwaltung im Partnerportal gekündigt wird.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor bei Zahlungsverzug trotz Mahnung, rechtswidrigen oder irreführenden Angeboten, wiederholt nicht einlösbaren Angeboten, Rufschädigung oder Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen. Kündigt der Anbieter aus einem vom Partner zu vertretenden wichtigen Grund, bleibt der Anspruch auf das Entgelt bis zum Ende der vereinbarten Mindestlaufzeit bestehen; eine Rückerstattung bereits gezahlter Entgelte erfolgt nicht.

Mit Vertragsende werden Partnerprofil und Angebote aus der Vorteilswelt entfernt; die Nutzung des Partner-Badges ist einzustellen.

§ 6

Angebote, Freigabe, Inhalte

Angebote werden erst nach inhaltlicher Prüfung und Freigabe durch den Anbieter veröffentlicht. Ein Anspruch auf Freigabe, auf eine bestimmte Bearbeitungsdauer oder auf eine bestimmte Darstellung besteht nicht.

Der Anbieter kann Angebote jederzeit ablehnen, ändern lassen, depublizieren oder sperren, insbesondere bei Rechtsverstößen, Irreführung, unklaren Einlösebedingungen, fehlender Verfügbarkeit oder Beschwerden von Nutzerinnen und Nutzern. Ein Erstattungs- oder Minderungsanspruch entsteht dadurch nicht, sofern der Grund vom Partner zu vertreten ist.

Der Partner ist allein verantwortlich für Richtigkeit, Aktualität, Einlösbarkeit und Rechtmäßigkeit seiner Angebote, insbesondere für die Einhaltung von Preisangaben-, Wettbewerbs-, Heilmittelwerbe- und Kennzeichnungsrecht. Angebote mit medizinischen Heilversprechen sind unzulässig.

Der Partner räumt dem Anbieter für die Vertragslaufzeit ein einfaches, räumlich unbeschränktes, unentgeltliches Recht ein, die überlassenen Inhalte (Texte, Logos, Bilder) zur Darstellung des Partnerprofils und der Angebote sowie zu deren Bewerbung auf der Plattform und in plattformeigenen Kommunikationskanälen zu nutzen. Der Partner sichert zu, über die erforderlichen Rechte zu verfügen.

§ 7

Verhältnis zu den Endkundinnen und Endkunden

Der Anbieter vermittelt lediglich die Darstellung von Angeboten. Verträge über die angebotenen Leistungen kommen ausschließlich zwischen dem Partner und der jeweiligen Nutzerin bzw. dem jeweiligen Nutzer zustande. Der Anbieter wird nicht Vertragspartei, haftet nicht für die Erfüllung und übernimmt keine Gewähr für die vom Partner erbrachten Leistungen.

Der Partner stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten frei, die aufgrund seiner Angebote, Inhalte oder Leistungen gegen den Anbieter geltend gemacht werden.

§ 8

Aufbau- und Betaphase, Verfügbarkeit, Leistungsänderungen

Die Plattform befindet sich im laufenden Aufbau und wird als Betaversion bereitgestellt. Einzelne Module, Auswertungen oder Funktionen können zeitweise unvollständig, fehlerhaft oder nicht verfügbar sein. Der Partner bucht in Kenntnis dieses Umstands.

Beta-typische Einschränkungen begründen keine Minderung, keine Kürzung oder Zurückhaltung von Zahlungen, kein Rücktritts- oder außerordentliches Kündigungsrecht und keine Schadensersatzansprüche, soweit gesetzlich zulässig.

Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nicht geschuldet. Wartungsfenster, technische Störungen und Ausfälle bei Vorleistern liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters.

Der Anbieter darf Funktionen, Darstellung und technische Umsetzung weiterentwickeln, umstellen oder einstellen, soweit der Vertragszweck gewahrt bleibt. Wesentliche Einschränkungen werden mit angemessener Frist in Textform angekündigt.

§ 9

Gewährleistung und Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, höchstens jedoch auf die Höhe des vom Partner in den letzten zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlten Nettoentgelts.

Die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Reputationsschäden sowie für Datenverlust (über den Aufwand einer ordnungsgemäßen Datensicherung hinaus) ist ausgeschlossen.

Ansprüche des Partners verjähren – außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung – in zwölf Monaten ab gesetzlichem Verjährungsbeginn.

§ 10

Datenschutz und Vertraulichkeit

Beide Parteien beachten die geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben. Soweit der Partner im Rahmen von Einlösungen personenbezogene Daten von Nutzerinnen und Nutzern erhält, ist er hierfür eigener Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Eine Nutzung dieser Daten für Werbezwecke ist nur mit wirksamer Einwilligung zulässig.

Soweit der Anbieter im Auftrag des Partners personenbezogene Daten verarbeitet, wird gesondert eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO geschlossen.

Reporting-Kennzahlen werden ausschließlich aggregiert und ohne personenbezogene Einzelprofile bereitgestellt. Beide Parteien behandeln als vertraulich gekennzeichnete Informationen der Gegenseite vertraulich.

§ 11

Referenznennung

Der Anbieter darf Name und Logo des Partners während der Vertragslaufzeit zur Referenznennung auf der Plattform und in eigenen Kommunikationsmitteln verwenden. Der Partner kann dem jederzeit in Textform für die Zukunft widersprechen.

§ 12

Änderungen dieser Bedingungen

Der Anbieter kann diese Partner-AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern. Änderungen werden dem Partner mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform oder über das Partnerportal mitgeteilt. Widerspricht der Partner nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang oder nutzt er die Plattform nach Wirksamwerden weiter, gelten die Änderungen als angenommen; hierauf wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Bei Widerspruch kann jede Partei zum Wirksamwerden der Änderung kündigen. Die Zustimmung wird mit Zeitstempel und Fassung revisionssicher protokolliert.

§ 13

Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit der Partner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – der Sitz des Anbieters. Der Anbieter ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Partners zu klagen.

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform; dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Eine Abtretung von Ansprüchen des Partners aus diesem Vertrag bedarf der vorherigen Zustimmung des Anbieters. Der Anbieter darf den Vertrag mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger übertragen.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Der Anbieter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.